Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang zu unserer Mail vom 21. April 2022 erhalten Sie folgende Entscheidung des Vorstandes zur Information und Umsetzung.
Die bis zum 30.06.2023 vorgenommene Befristung wird bis zum 31.12.2023 verlängert.
Die Passgeschäftsstellen der Landesverbände werden gebeten die Startausweise bis zum Ablaufdatum entsprechend zu ergänzen.
Bei Bedarf können bei
Bitte beachten:
Im Kalenderjahr 2023 können nur Befristungen für Sportler der Jahrgänge 2003 und jünger erteilt werden. Alle anderen Jahrgänge sind von der Ausnahmeregelung nicht betroffen.
Wir bitten um Beachtung und Information Ihrer Mitgliedsvereine.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Martin Dittmann
Generalsekretär